Impressum

EnsyFit

Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der EnsyFit (folgend "EnsyFit" genannt) und dem Kunden ("Mitglied"). Abweichende Bestimmungen, die schriftlich oder anlässlich des Online-Vertragsabschlusses zwischen EnsyFit und dem Mitglied vereinbart werden, gehen diesen AGB vor. Änderungen dieser AGB während der Vertragslaufzeit werden zum Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 30 Tagen seit Mitteilung den geänderten AGB widerspricht.

Vertragsabschluss/ Kündigung

Der Vertrag ist mit der Unterschrift (digital und physisch) rechtskräftig. Die AGB von EnsyFit werden dadurch anerkannt. Die Mitgliedschaft erneuert sich automatisch einen Monat vor Ablauf der bestehenden Mitgliedschaft. Das Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar. Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach dem Vertrag. Nach Ablauf der Laufzeit erlischt der Anspruch auf noch nicht bezogene Trainings. Allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform (per Einschreiben oder E-Mail). Mündliche Kündigungen gelten als nichtig. Sind Fristen zu beachten, ist der Poststempel bzw. der Eingang der E-Mail maßgebend. Bei Kündigungen mittels E-Mail trägt das Mitglied die Beweislast über den Eingang der E-Mail bei SEnsyFit.

Öffnungszeiten

Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den jeweiligen veröffentlichten Öffnungszeiten der EnsyFit-Studios zu nutzen. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. EnsyFit kann sein Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten sowie bei vorübergehenden Betriebsschließungen, die betrieblich notwendig sind (beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen) oder aus Gründen eintreten, die EnsyFit nicht zu vertreten hat, keinen Anspruch auf Rückvergütungen, Verlängerungen der Vertragslaufzeit oder sonstigen Schadenersatz.

Hausordnung

Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im jeweiligen EnsyFit-Studio sowie auf der EnsyFit-Webseite einsehbar und kann von EnsyFit jederzeit ohne Zustimmung des Mitglieds abgeändert werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals ist EnsyFit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

Badge

Bei Abschluss des Vertrags erhält das Mitglied einen Badge. Dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Das Depot beträgt CHF 30. Das Depot wird bei Rückgabe des Badges zurückerstattet. Die Studios können nur mit Badge betreten werden. Der Verlust des Badges ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Jeder Missbrauch des Badges wird zur Anzeige gebracht und berechtigt EnsyFit den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

Gesundheitsfragebogen

Der Gesundheitsfragebogen mit den Angaben zum Gesundheitszustand und den Zielsetzungen ist vor Antritt des ersten Trainings vollständig auszufüllen. Weiter muss die Korrektheit der Angaben mit der persönlichen Unterschrift bestätigt werden, welche automatisch über die Unterschrift auf dem Mitgliedschafts-Vertrag geschieht. Zur Absicherung von EnsyFit ist dies obligatorisch. Die gesammelten persönlichen Informationen werden innerhalb von EnsyFit genutzt, um ein möglichst individuelles, effizientes und effektives Training gestalten zu können. Alle Personal Coaches von EnsyFit unterliegen der Schweigepflicht.

Kinder

Kinder unter 16 Jahren, die ein Training bei EnsyFit absolvieren, sind stets von einem Erziehungsberechtigten oder einem Personal Coach zum Training zu begleiten und zu beaufsichtigen. Jugendliche ab 16 Jahren trainieren nur mit Einverständnis der Eltern, welches schriftlich nachzuweisen ist.

Haftung

Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Teilnehmers. EnsyFit lehnt jegliche Haftung für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit im Zusammenhang mit dem Training ab. Im Weiteren haftet EnsyFit nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. vor, während und nach dem Training.

Korrespondenz

Die Korrespondenz von EnsyFit mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschließlich per E-Mail. Sollte ein Mitglied Korrespondenz auf dem Postweg wünschen, so hat es dies bei Vertragsabschluss anzugeben, wobei sich in diesem Fall der Jahresmitgliederbeitrag um CHF 39 erhöht. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B. weil die E-Mail Adresse geändert wurde etc.), so ist eine Haftung von EnsyFit ausgeschlossen. Die Personalien können über das EnsyFit-Onlineportal bearbeitet werden. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Personalien jederzeit aktuell zu halten.

Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung / Time-Stops

Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden grundsätzlich kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

Zeitgutschrift und Time-Stops

Die Mitgliedschaft darf unter Absprache mit einem EnsyFit Personal Coach einmal jährlich für die Dauer von mindestens einem Monat und maximal drei Monaten unterbrochen werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Eine Vertragsunterbrechung kann mit Vorlage einer Bescheinigung beantragt werden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25 an.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Zeitgutschrift am Ende der Vertragslaufzeit handelt und die Beitragsrechnung trotzdem fällig wird. Nach Absprache können die Trainings auch an eine andere Person übertragen werden. Es werden keine Trainings zurückerstattet.

Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von EnsyFit sind integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklärt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

Kameraüberwachung

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich der EnsyFit-Studios zur Sicherstellung der Qualitop-Zertifizierung mit Kameras überwacht wird.

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Gerichtsstand ist der Sitz von EnsyFit GmbH.

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

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